Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Seit über 100 Jahren werden Zähne mit Füllungen, vor allem Amalgamen versorgt. Amalgam ist nach wie vor das Füllungsmaterial, das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Privatversicherte hingegen können schon seit jeher zwischen unterschiedlichen Füllungsmaterialien wählen.
Doch das muss nicht mehr so sein. Die Industrie hat den Wunsch aller Patienten gespürt und zahlreiche Materialien als „Amalgamersatz“ auf den Markt gebracht, um den Patienten „weiße Zähne“ zu bescheren.
In unserer Praxis ist Amalgam seit über 10 Jahren nicht mehr im Einsatz. Einzug haben sogenannte Komposite gehalten. Dabei handelt es sich um keramikstabilisierte Kunststoffe, die sowohl im Seitenzahn- als auch im Frontzahnbereich hervorragende Dienste leisten.
Dennoch gilt: Ist eine bestimmte Defektgröße des Zahnes erreicht, so können keine direkten Füllungen mehr zum Einsatz kommen. Je nach Ausdehnung und Design des Defektes kommen entsprechende Versorgungen zum Einsatz. Dabei gilt der Grundsatz des maximalen Erhalts der Zahnhartsubstanz.
Diese Restaurationen können aus unterschiedlichen Materialien bestehen:
Die Wahl ergibt sich nach der Entfernung der alten Restauration und der Karies. Dabei wird jeder Zahn einzeln beurteilt.
Unsere Zähne werden mit zunehmendem Alter einige Nuancen dunkler.
Spezielle Zahncremes sollten nicht eingesetzt werden, da sie oft abrasive Schleifkörper enthalten, die den Zahnschmelz schädigen. Bleaching ist nicht schädlich, wenn man es gemeinsam mit der Zahnarztpraxis durchführt.
Schonendes Aufhellen der Zähne ist möglich mittels Schienentechnik und Homebleaching oder praxisinternes „Powerbleaching“. Vorteilhaft ist das eigenständige Bestimmen des Resultats durch den Patienten.
Man unterscheidet zwei grundsätzlich unterschiedliche Arten des Zähnebleichens:
Die externe Bleichbehandlung vitaler Zähne hat sich allgemein zur kosmetischen Optimierung der Zahnfarbe durchgesetzt. Die Zähne sollten allerdings einer gründlichen Reinigung unterzogen werden. Alle verfärbten Zahnbeläge sollten entfernt werden.
Homebleaching hat sich als kostengünstige und effektive Bleichmethode sehr bewährt. Mit Hilfe eines Sauerstoff freisetzenden Gels erhalten Ihre Zähne wieder ihre ursprüngliche Farbe zurück.
Unser Dentallabor stellt dafür jeweils eine Schiene für den Ober- und Unterkiefer her. In diese Schienen wird das Bleichgel auf einfache Art und Weise eingebracht. Diese werden dann über Nacht getragen. Bereits nach wenigen Nächten ist der gewünschte Effekt erreicht.
Ein gepflegtes Aussehen der Zähne hebt auch Ihr Selbstvertrauen, es erhöht Ihre Selbstsicherheit und Attraktivität.
Das Risiko einer Zahnfleischreizung oder einer Empfindlichkeit der Zähne gegenüber Kälte kann als reversibel eingeschätzt werden. Nach Abschluss des Bleichvorgangs ist dieser Effekt in kürzester Zeit vorbei.
Bereits vorhandene Rekonstruktionen wie Kronen, Brücken, Veneers und Keramikfüllungen können nach einer erfolgten Aufhellung der Zähne farblich unpassend werden und einen Austausch gegebenenfalls ästhetisch notwendig machen.
Alternativen zu einer Aufhellung vitaler Zähne sind lediglich die Behandlung mittels keramischer Verblendschalen (Veneers). Für weitere Informationen sprechen Sie mit dem Zahnarzt Ihrer Wahl oder auch mit uns, wir beraten Sie gerne.
Powerbleaching
Auch hier muss vorher die Situation mit vorhandenen Füllungen und Kronen analysiert werden.
Je nach persönlichen Ansprüchen und Lebensgewohnheiten kann nach 2 bis 4 Jahren ein Nachbleichen erforderlich werden, bei hohem Nikotin-, Rotwein- oder Kaffeegenuss eventuell auch schon früher. Je nach Art der Verfärbung reicht eine regelmäßig alle 3 bis 5 Monate durchgeführte professionelle Zahnreinigung aus, um das Ergebnis zu stabilisieren.
Bleichbehandlung wurzelbehandelter (toter) Zähne hat das Ziel, eine chemische Veränderung der eingelagerten Farbstoffe innerhalb der Zahnhartsubstanz von innen vorzunehmen. Grundvoraussetzung ist die Prüfung der Qualität der vorausgegangenen Wurzelbehandlung. Eine Auswertung einer Röntgenaufnahme ist unerlässlich. Je nach Verfärbung wird ein- oder mehrmals ein aufhellendes Mittel in einen Teil der Wurzel eingebracht. Nach etwa 3 Wochen ist mit einem endgültigen Farbergebnis zu rechnen.
Allerdings gibt es auch hier Risiken, so dass ein Aufhellen nicht immer im gewünschten Umfang durchführbar ist. Eine Wiederholung der Therapie könnte nach einiger Zeit notwendig werden. Die Brüchigkeit der toten Zähne kann durch das Bleichen verstärkt werden. Im ungünstigen Fall führt das zur Zahnfraktur und zum Zahnverlust.
Alternativ zu einer Bleichbehandlung kann der Zahn mit einer keramischen Verblendschale (Veneer) versehen werden. Eine andere prothetische Therapie ist die Behandlung mit einem Stift und einer Krone, was einen großen Substanzverlust am Zahn bedeutet.
Seit über 100 Jahren werden Zähne mit Füllungen, vor allem Amalgamen versorgt. Amalgam ist nach wie vor das Füllungsmaterial, das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Privatversicherte hingegen können schon seit jeher zwischen unterschiedlichen Füllungsmaterialien wählen.
Doch das muss nicht mehr so sein. Die Industrie hat den Wunsch aller Patienten gespürt und zahlreiche Materialien als „Amalgamersatz“ auf den Markt gebracht, um den Patienten „weiße Zähne“ zu bescheren.
In unserer Praxis ist Amalgam seit über 10 Jahren nicht mehr im Einsatz. Einzug haben sogenannte Komposite gehalten. Dabei handelt es sich um keramikstabilisierte Kunststoffe, die sowohl im Seitenzahn- als auch im Frontzahnbereich hervorragende Dienste leisten.
Dennoch gilt: Ist eine bestimmte Defektgröße des Zahnes erreicht, so können keine direkten Füllungen mehr zum Einsatz kommen. Je nach Ausdehnung und Design des Defektes kommen entsprechende Versorgungen zum Einsatz. Dabei gilt der Grundsatz des maximalen Erhalts der Zahnhartsubstanz.
Diese Restaurationen können aus unterschiedlichen Materialien bestehen:
Die Wahl ergibt sich nach der Entfernung der alten Restauration und der Karies. Dabei wird jeder Zahn einzeln beurteilt.
Unsere Zähne werden mit zunehmendem Alter einige Nuancen dunkler.
Spezielle Zahncremes sollten nicht eingesetzt werden, da sie oft abrasive Schleifkörper enthalten, die den Zahnschmelz schädigen. Bleaching ist nicht schädlich, wenn man es gemeinsam mit der Zahnarztpraxis durchführt.
Schonendes Aufhellen der Zähne ist möglich mittels Schienentechnik und Homebleaching oder praxisinternes „Powerbleaching“. Vorteilhaft ist das eigenständige Bestimmen des Resultats durch den Patienten.
Man unterscheidet zwei grundsätzlich unterschiedliche Arten des Zähnebleichens:
Die externe Bleichbehandlung vitaler Zähne hat sich allgemein zur kosmetischen Optimierung der Zahnfarbe durchgesetzt. Die Zähne sollten allerdings einer gründlichen Reinigung unterzogen werden. Alle verfärbten Zahnbeläge sollten entfernt werden.
Homebleaching hat sich als kostengünstige und effektive Bleichmethode sehr bewährt. Mit Hilfe eines Sauerstoff freisetzenden Gels erhalten Ihre Zähne wieder ihre ursprüngliche Farbe zurück.
Unser Dentallabor stellt dafür jeweils eine Schiene für den Ober- und Unterkiefer her. In diese Schienen wird das Bleichgel auf einfache Art und Weise eingebracht. Diese werden dann über Nacht getragen. Bereits nach wenigen Nächten ist der gewünschte Effekt erreicht.
Ein gepflegtes Aussehen der Zähne hebt auch Ihr Selbstvertrauen, es erhöht Ihre Selbstsicherheit und Attraktivität.
Das Risiko einer Zahnfleischreizung oder einer Empfindlichkeit der Zähne gegenüber Kälte kann als reversibel eingeschätzt werden. Nach Abschluss des Bleichvorgangs ist dieser Effekt in kürzester Zeit vorbei.
Bereits vorhandene Rekonstruktionen wie Kronen, Brücken, Veneers und Keramikfüllungen können nach einer erfolgten Aufhellung der Zähne farblich unpassend werden und einen Austausch gegebenenfalls ästhetisch notwendig machen.
Alternativen zu einer Aufhellung vitaler Zähne sind lediglich die Behandlung mittels keramischer Verblendschalen (Veneers). Für weitere Informationen sprechen Sie mit dem Zahnarzt Ihrer Wahl oder auch mit uns, wir beraten Sie gerne.
Powerbleaching
Auch hier muss vorher die Situation mit vorhandenen Füllungen und Kronen analysiert werden.
Je nach persönlichen Ansprüchen und Lebensgewohnheiten kann nach 2 bis 4 Jahren ein Nachbleichen erforderlich werden, bei hohem Nikotin-, Rotwein- oder Kaffeegenuss eventuell auch schon früher. Je nach Art der Verfärbung reicht eine regelmäßig alle 3 bis 5 Monate durchgeführte professionelle Zahnreinigung aus, um das Ergebnis zu stabilisieren.
Bleichbehandlung wurzelbehandelter (toter) Zähne hat das Ziel, eine chemische Veränderung der eingelagerten Farbstoffe innerhalb der Zahnhartsubstanz von innen vorzunehmen. Grundvoraussetzung ist die Prüfung der Qualität der vorausgegangenen Wurzelbehandlung. Eine Auswertung einer Röntgenaufnahme ist unerlässlich. Je nach Verfärbung wird ein- oder mehrmals ein aufhellendes Mittel in einen Teil der Wurzel eingebracht. Nach etwa 3 Wochen ist mit einem endgültigen Farbergebnis zu rechnen.
Allerdings gibt es auch hier Risiken, so dass ein Aufhellen nicht immer im gewünschten Umfang durchführbar ist. Eine Wiederholung der Therapie könnte nach einiger Zeit notwendig werden. Die Brüchigkeit der toten Zähne kann durch das Bleichen verstärkt werden. Im ungünstigen Fall führt das zur Zahnfraktur und zum Zahnverlust.
Alternativ zu einer Bleichbehandlung kann der Zahn mit einer keramischen Verblendschale (Veneer) versehen werden. Eine andere prothetische Therapie ist die Behandlung mit einem Stift und einer Krone, was einen großen Substanzverlust am Zahn bedeutet.
Seit über 100 Jahren werden Zähne mit Füllungen, vor allem Amalgamen versorgt. Amalgam ist nach wie vor das Füllungsmaterial, das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Privatversicherte hingegen können schon seit jeher zwischen unterschiedlichen Füllungsmaterialien wählen.
Doch das muss nicht mehr so sein. Die Industrie hat den Wunsch aller Patienten gespürt und zahlreiche Materialien als „Amalgamersatz“ auf den Markt gebracht, um den Patienten „weiße Zähne“ zu bescheren.
In unserer Praxis ist Amalgam seit über 10 Jahren nicht mehr im Einsatz. Einzug haben sogenannte Komposite gehalten. Dabei handelt es sich um keramikstabilisierte Kunststoffe, die sowohl im Seitenzahn- als auch im Frontzahnbereich hervorragende Dienste leisten.
Dennoch gilt: Ist eine bestimmte Defektgröße des Zahnes erreicht, so können keine direkten Füllungen mehr zum Einsatz kommen. Je nach Ausdehnung und Design des Defektes kommen entsprechende Versorgungen zum Einsatz. Dabei gilt der Grundsatz des maximalen Erhalts der Zahnhartsubstanz.
Diese Restaurationen können aus unterschiedlichen Materialien bestehen:
Die Wahl ergibt sich nach der Entfernung der alten Restauration und der Karies. Dabei wird jeder Zahn einzeln beurteilt.
Unsere Zähne werden mit zunehmendem Alter einige Nuancen dunkler.
Spezielle Zahncremes sollten nicht eingesetzt werden, da sie oft abrasive Schleifkörper enthalten, die den Zahnschmelz schädigen. Bleaching ist nicht schädlich, wenn man es gemeinsam mit der Zahnarztpraxis durchführt.
Schonendes Aufhellen der Zähne ist möglich mittels Schienentechnik und Homebleaching oder praxisinternes „Powerbleaching“. Vorteilhaft ist das eigenständige Bestimmen des Resultats durch den Patienten.
Man unterscheidet zwei grundsätzlich unterschiedliche Arten des Zähnebleichens:
Die externe Bleichbehandlung vitaler Zähne hat sich allgemein zur kosmetischen Optimierung der Zahnfarbe durchgesetzt. Die Zähne sollten allerdings einer gründlichen Reinigung unterzogen werden. Alle verfärbten Zahnbeläge sollten entfernt werden.
Homebleaching hat sich als kostengünstige und effektive Bleichmethode sehr bewährt. Mit Hilfe eines Sauerstoff freisetzenden Gels erhalten Ihre Zähne wieder ihre ursprüngliche Farbe zurück.
Unser Dentallabor stellt dafür jeweils eine Schiene für den Ober- und Unterkiefer her. In diese Schienen wird das Bleichgel auf einfache Art und Weise eingebracht. Diese werden dann über Nacht getragen. Bereits nach wenigen Nächten ist der gewünschte Effekt erreicht.
Ein gepflegtes Aussehen der Zähne hebt auch Ihr Selbstvertrauen, es erhöht Ihre Selbstsicherheit und Attraktivität.
Das Risiko einer Zahnfleischreizung oder einer Empfindlichkeit der Zähne gegenüber Kälte kann als reversibel eingeschätzt werden. Nach Abschluss des Bleichvorgangs ist dieser Effekt in kürzester Zeit vorbei.
Bereits vorhandene Rekonstruktionen wie Kronen, Brücken, Veneers und Keramikfüllungen können nach einer erfolgten Aufhellung der Zähne farblich unpassend werden und einen Austausch gegebenenfalls ästhetisch notwendig machen.
Alternativen zu einer Aufhellung vitaler Zähne sind lediglich die Behandlung mittels keramischer Verblendschalen (Veneers). Für weitere Informationen sprechen Sie mit dem Zahnarzt Ihrer Wahl oder auch mit uns, wir beraten Sie gerne.
Powerbleaching
Auch hier muss vorher die Situation mit vorhandenen Füllungen und Kronen analysiert werden.
Je nach persönlichen Ansprüchen und Lebensgewohnheiten kann nach 2 bis 4 Jahren ein Nachbleichen erforderlich werden, bei hohem Nikotin-, Rotwein- oder Kaffeegenuss eventuell auch schon früher. Je nach Art der Verfärbung reicht eine regelmäßig alle 3 bis 5 Monate durchgeführte professionelle Zahnreinigung aus, um das Ergebnis zu stabilisieren.
Bleichbehandlung wurzelbehandelter (toter) Zähne hat das Ziel, eine chemische Veränderung der eingelagerten Farbstoffe innerhalb der Zahnhartsubstanz von innen vorzunehmen. Grundvoraussetzung ist die Prüfung der Qualität der vorausgegangenen Wurzelbehandlung. Eine Auswertung einer Röntgenaufnahme ist unerlässlich. Je nach Verfärbung wird ein- oder mehrmals ein aufhellendes Mittel in einen Teil der Wurzel eingebracht. Nach etwa 3 Wochen ist mit einem endgültigen Farbergebnis zu rechnen.
Allerdings gibt es auch hier Risiken, so dass ein Aufhellen nicht immer im gewünschten Umfang durchführbar ist. Eine Wiederholung der Therapie könnte nach einiger Zeit notwendig werden. Die Brüchigkeit der toten Zähne kann durch das Bleichen verstärkt werden. Im ungünstigen Fall führt das zur Zahnfraktur und zum Zahnverlust.
Alternativ zu einer Bleichbehandlung kann der Zahn mit einer keramischen Verblendschale (Veneer) versehen werden. Eine andere prothetische Therapie ist die Behandlung mit einem Stift und einer Krone, was einen großen Substanzverlust am Zahn bedeutet.
Seit über 100 Jahren werden Zähne mit Füllungen, vor allem Amalgamen versorgt. Amalgam ist nach wie vor das Füllungsmaterial, das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Privatversicherte hingegen können schon seit jeher zwischen unterschiedlichen Füllungsmaterialien wählen.
Doch das muss nicht mehr so sein. Die Industrie hat den Wunsch aller Patienten gespürt und zahlreiche Materialien als „Amalgamersatz“ auf den Markt gebracht, um den Patienten „weiße Zähne“ zu bescheren.
In unserer Praxis ist Amalgam seit über 10 Jahren nicht mehr im Einsatz. Einzug haben sogenannte Komposite gehalten. Dabei handelt es sich um keramikstabilisierte Kunststoffe, die sowohl im Seitenzahn- als auch im Frontzahnbereich hervorragende Dienste leisten.
Dennoch gilt: Ist eine bestimmte Defektgröße des Zahnes erreicht, so können keine direkten Füllungen mehr zum Einsatz kommen. Je nach Ausdehnung und Design des Defektes kommen entsprechende Versorgungen zum Einsatz. Dabei gilt der Grundsatz des maximalen Erhalts der Zahnhartsubstanz.
Diese Restaurationen können aus unterschiedlichen Materialien bestehen:
Die Wahl ergibt sich nach der Entfernung der alten Restauration und der Karies. Dabei wird jeder Zahn einzeln beurteilt.